Am 13.07.2016 billigte das Bundeskabinett in Berlin einen Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der die Verurteilung von Stalking- Täter*innen erleichtern soll. Gemäß der Neuerung macht sich künftig strafbar, wer einem anderen Menschen nachstellt in einer Weise, die „objektiv geeignet“ ist, sein Leben schwerwiegend zu beeinträchtigen. Bislang werden Stalker erst verurteilt, wenn die schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensführung bereits erfolgt und nachweisbar ist – ein Opfer seine Lebensführung also bereits geändert hat und zum Beispiel umgezogen ist. Ebenfalls geändert hat sich, dass die Staatsanwantschaft Stalking-Verfahren künftig nicht mehr mit dem Verweis auf den Privatklageweg einstellen können soll. Der Strafrahmen bleibt indes unverändert: Stalking wird auch weiterhin mit bis zu drei Jahren Haft geahndet.

Wolf Ortiz-Müller, Leiter der Beratungsstelle Stop-Stalking-Berlin bezog in zahlreichen Interviews und Beiträgen in Presse, Radio und Fernsehen Stellung zu der Gesetzesänderung. Eine Auswahl:

Die Zeit – Gesellschaft, 13.07.2016: Todesangst und allein

FAZ – GEsellschaft, 13.07.2016: Bundesregierung will Schutz vor Stalking erhöhen

Deutschlandfunk – Informationen am Abend, 13.07.2017: Stalking soll leichter bestraft werden können

Deutschlandfunk – Interview, 17.02.2016: Opfer wollen Ruhe, nicht Bestrafung

Deutschlandradio Kultur – Interview, 13.07.2016: Stalker sind sehr geschickt

Spiegel online – Panorama, 13.07.2016: So will die Bundesregierung Stalking-Opfer besser schützen