Handlungsempfehlungen

  • Machen Sie dem Stalker/der Stalkerin sofort und unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt mehr wünschen. Bleiben Sie konsequent!
  • Öffentlichkeit kann Sie schützen: Informieren Sie Ihr gesamtes Umfeld (z.B. Ihre Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn), wenn Sie Opfer eines Stalkers/einer Stalkerin geworden sind.
  • Dokumentieren Sie alles, was der Stalker/die Stalkerin schickt, mitteilt oder unternimmt in einem Kalender, damit Sie, falls erforderlich, Fakten und beweismittel haben.
  • Persönliche Daten gehören nicht in den Hausmüll! Gehen Sie sorgsam mit Unterlagen um, auf denen sich Ihre persönlichen Daten befinden (z.B. Briefpost, Zeitschriften-Abbonements).
  • Lassen Sie sich bei Telefonterror und anderen Stalking-Handlungen, z.B. via PC (sogenanntes Cyber-Stalking), über technische Schutzmöglichkeiten (geheime Rufnummern, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschlüsse, etc.) beraten.
  • Wenden Sie sich an eine Einrichtung, die Opfern hilft (z.B. die Beratungsstelle Stop-Stalking)
  • Teilen Sie Personen Ihres Vertrauens Ihre Sorgen und Ängste mit. Scheuen Sie sich nicht, bei Gesundheitsproblemen ärztliche und/oder psychotherapeutische Hilfseinrichtungen aufzusuchen.
  • Es hilft, Anzeige bei der Polizei zu erstatten! Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen den Stalker/die Stalkerin Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören.
  • Um sich vor Stalking zu schützen, können Sie beim Amtsgericht eine „Einstweilige Verfügung/Schutzanordnung“ nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.