Was wir anbieten

Nicht immer lässt sich Stalking binnen Kürze beenden. Aber Sie können sich schützen. Durch konkrete Maßnahmen, aber auch durch eine Haltung innerer Stärke, die Sie vor dem Stalking hatten. Strafverfolgung ermöglicht das Nachstellungsgesetz; mithilfe des Gewaltschutzgesetzes kann ein individuelles Annäherungsverbot erwirkt werden. Im Einzelfall ist abzuwägen, welche juristischen Maßnahmen sinnvoll sein können. Niemand muss sich alles gefallen lassen!

  • Wir informieren und beraten Sie über Stalking und was Sie dagegen tun können.
  • Wir sehen uns mit Ihnen das Stalkingmuster und das Täterprofil an und erarbeiten individuelle Lösungen.
  • Damit das gelingen kann, gehen wir auch auf Ihre Verunsicherung ein und erstellen einen Maßnahmenplan für Ihre Sicherheit.
  • Wir entwickeln gemeinsam eine Risikoanalyse und helfen, Bedrohungen zu minimieren.
  • Wir unterstützen Sie, wenn Sie rechtliche Maßnahmen ergreifen wollen. Wenn nötig, kooperieren wir engmaschig mit der Polizei und der Amtsanwaltschaft.

Ihr Schutz und Ihre Stabilität stehen an erster Stelle.

Kontaktaufnahme:

  • Telefonisch oder per E-Mail.
  • Für das Erstgespräch vereinbaren wir einen Termin.
  • Darin klären wir gemeinsam Ihre Lage und leiten erste Schritte für Schutz und zur Stabilisierung ein.
  • Wir hören Ihnen zu und prüfen, ob Sie eine längerfristige Beratung brauchen oder ob ein Informationsgespräch bereits ausreicht.
  • Auf Wunsch empfehlen wir weiterführende Hilfen.
  • Wir leisten keine Rechtsberatung und wahren die Schweigepflicht nach §203 StGB. Das bedeutet, dass Ihre uns anvertrauten Informationen ohne Ihr Einverständnis an niemanden weitergegeben werden.
  • Unser Angebot ist kostenfrei.