Stop-Stalking Jubiläum 13.05.09

Stop-Stalking hat am 13.05.09 im Roten Rathaus einjähriges Jubiläum gefeiert. Hier einige Beiträge der Redner.

Grußwort vom Schirmherr Dr. Benjamin Hoff

Grusswort_Schirmherr_Dr._Hoff.pdf

Grußwort der Justizministerin Brigitte Zypris

Grusswort_Justizministerin_Zypris.pdf

Grußwort vom Polizeipräsident Dieter Glietsch

Grusswort_Polizeipraesident_Glietsch.pdf

Grußwort vom Schirmherr Dr. Benjamin Hoff

Sehr geehrte Gäste,

im Namen des Berliner Senats begrüße ich Sie zu dieser Jubiläumsveranstaltung anlässlich des einjährigen Bestehens der Stop-Stalking-Beratungsstelle, und danke den Veranstaltern für die Gelegenheit, als Schirmherr des Projektes und als Gesundheitsstaatssekretär von Berlin ein paar Worte an Sie zu richten.

Zunächst einmal möchte ich Herrn Ortiz-Müller und dem ganzen Projekt zum einjährigen Jubiläum gratulieren und Ihnen für Ihr Engagement danken. Denn die Rahmenbedingungen Ihrer Tätigkeit sind trotz verbesserter gesetzlicher Grundlagen nicht einfach:

Während in Ländern wie England, den USA und Australien schon seit einiger Zeit Forschung zum Phä­no­men Stal­king betrieben wird, mangelt es in Deutschland an Untersuchungen zum Stalking. Nach den bis­he­ri­gen Er­kennt­nis­sen ist aber davon aus­zu­ge­hen, dass auch in Deutsch­land eine ernst zu neh­men­de Zahl von Men­schen von Stal­king be­trof­fen ist. Dafür spricht u.a., dass nach einer Stu­die des Zen­tral­in­sti­tuts für see­li­sche Ge­sund­heit in Mann­heim 12% der un­ter­such­ten Be­völ­ke­rungs­stich­pro­be min­des­tens ein­mal im Leben Opfer von Stal­king ge­we­sen sind. Über die Zahl der Stalker liegen fast keine Untersuchungen vor, die Erkenntnisse über psychische Erkrankungen etc. sind unzureichend.

In Bremen begann, als Vorreitermodell in Deutschland, das Landeskriminalamt Ende der 90er Jahre mit der Einrichtung von fünf Stalkingbeauftragten. Alle Polizeibeamten der Polizei Bremen wurden entsprechend informiert und in die Thematik eingewiesen. Die Experten bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft stellen im Fall der Fälle Kontakte zu Therapeuten, Psychiatern und der Justiz her, vermitteln Ansprechpartner für die Opfer, geben Tipps für den Umgang mit den Stalkern. In Bremen und Umzu sind Opferschutzeinrichtungen in das Hilfenetzwerk eingebunden.

Im Jahre 2007 trat das Ge­setz zur Straf­bar­keit be­harr­li­cher Nach­stel­lun­gen in Kraft, nachdem vorgehende gesetzlicher Regelungen sich als nicht ausreichend zum Schutz der Opfer erwiesen hatten.

Das Ge­setz sieht neben dem neuen Straf­tat­be­stand in § 238 des Straf­ge­setz­bu­ches auch eine Än­de­rung der Straf­pro­zess­ord­nung vor. So kann in schwer­wie­gen­den Fäl­len auch gegen ge­fähr­li­che Stal­king-​Tä­ter die Un­ter­su­chungs­haft an­ge­ord­net wer­den kann, wenn schwe­re Straf­ta­ten gegen Leib und Leben zu be­fürch­ten sind.

Nachdem 2007 das Anti-Stalking-Gesetz in Kraft trat, haben wurde hier in Berlin dieses höchst innovative Präventionsprojekt ins Leben gerufen, das ich als Referenzzentrum für ganz Deutschland mit entsprechender bundespolitischer Ausstrahlung sehe.

Mit dieser  Beratungsstelle wurde ein bundesweit einzigartiger Ort geschaffen, an dem den potentiellen Tätern und denen, die die Schwelle zum Stalking bereits überschritten haben, geholfen wird – um die Opfer zu schützen.

Und wie die große Zahl an Hilfe-Anfragen zeigt, haben Sie mit diesem Angebot schon jetzt einen bedeutenden Beitrag zum Schutz vor psychischer und nicht zuletzt physischer Gewalt geleistet. Die Arbeit des Beratungsprojekts verdient sehr viel Anerkennung, die Ihnen heute zuteil wird!

Dieses Jubiläum soll – wie die Einladung erläutert – aber nicht nur zum feiern und gratulieren dienen, sondern auch zur Diskussion darüber, was getan werden kann und muss, „um der gesellschaftlichen Verbreitung des Stalking umfassend und wirksam zu begegnen“.

Unverzichtbar ist, dass diese Beratungsstelle ihre Arbeit fortführen muss. Sowohl die hohe Zahl an Ermittlungsverfahren gegen Stalker als auch die große Nachfrage bei Stop-Stalking zeigen, dass dieses Projekt unverzichtbar ist! Dazu gehört auch die wissenschaftliche Evaluation der Projekttätigkeit, die auch dazu dienen sollte, bestehende wissenschaftliche Lücken im Wissen über Stalking zu schließen.

Sowohl die Projekttätigkeit als auch die Evaluation bedürfen einer gesicherten Finanzierung.

Das Land Berlin ist im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten nicht in der Lage, diese Anstrengungen allein zu tragen. Ich habe mich deshalb an die Bundesministerien für Gesundheit, für Inneres und für Justiz mit der Bitte gewandt, die Tätigkeit der Beratungsstelle finanziell zu unterstützen und damit der bundesweiten Ausstrahlung dieses Projektes Rechnung zu tragen.

Ich würde mir wünschen, dass der Bund dieser Bitte des Landes Berlin Rechnung trägt und die heutige Veranstaltung dazu beiträgt, die finanzielle Perspektive der Beratungsstelle zu verbessern.

Ich würde mir darüber hinaus wünschen, dass Bußgelder, die in Berlin aber auch bundesweit von Gerichten aufgrund von Stalking verhängt werden, dieser Beratungsstelle zufließen und dieses Geld der strafprozessrechtlichen Ahndung der Prävention von weiteren Stalking-Taten zufließt.

Ich wünsche mir außerdem, dass möglichst viele Menschen über das Problem Stalking informiert werden, damit potentielle Fälle möglichst früh erkannt und den Betroffenen geholfen werden kann. Das heißt für alle, die darum wissen: informieren, aufklären, weiter sagen! In diesem Sinne werde auch ich als Gesundheits-staatssekretär und Schirmherr dieses Projektes mich weiter engagieren.

Ich wünsche Ihnen für Ihre Arbeit gutes Gelingen, uns eine gute Zusammenarbeit - und für heute eine schöne Feier, die Sie sich verdient haben! Denn bekanntermaßen soll, wer feste arbeitet, auch Feste feiern.

Vielen Dank.

Grußwort der Justizministerin Brigitte Zypris

Meine Damen und Herren,

als wir 2007 den Anti-Stalking-Paragrafen im Strafgesetzbuch geschaffen haben, da war klar, dass allein mit einer Ergänzung des Gesetzes das Problem noch lange nicht gelöst ist. Die Strafvorschrift muss ergänzt werden durch kluge Hilfs- und Beratungsangebote für alle Akteure: Für die Opfer von Stalking, für Polizei und Justiz – ja und auch für die Täter, die stalken.

Die Einrichtung der bundesweit ersten Beratungsstelle für Menschen, die stalken, habe ich deshalb von Anfang an unterstützt. Nach einem Jahr zeigt sich, wie erfolgreich und wie notwendig diese Einrichtung ist. Ich gratuliere deshalb zu diesem Jubiläum und danke allen, die mit ihrem Engagement zu diesem Erfolg beigetragen haben.

Meine Damen und Herren,

der Ansatz, das Stalking-Geschehen durch Beratung des Täters zu unterbrechen und Eskalationen zu verhindern, ist innovativ. Es ist ein guter Weg, um Opfer wirksam und nachhaltig zu schützen. Dieser neue Ansatz hat sich bereits im ersten Jahr als erfolgreich erwiesen.

Der unerwartet hohe Anteil von Selbstmeldern hat ermöglicht, dass früh und effektiv eingegriffen werden kann. Das dient der Prävention und die Verhinderung von Straftaten ist immer der beste Weg ihrer Bekämpfung. Maßgeblich für diesen Erfolg waren die praxisnahe Kooperation mit Polizei, Justiz und Opferberatungsstellen sowie die gute Vernetzung mit den bestehenden medizinischen und psychosozialen Hilfen. Das ist ein gutes Beispiel für aktiven Opferschutz und durch das Projekt können wir viel lernen über das richtige Konfliktmanagement in Situationen, die ja auch für die Betroffenen eine schwere Krise sind.

Meine Damen und Herren,

der neue Straftatbestand, den wir geschaffen haben, stellt die „beharrliche Nachstellung“ – so haben wir den Begriff „Stalking“ in die deutsche Rechtssprache eingeführt – unter Strafe. Verboten sind und bestraft werden unbefugte Nachstellungen durch Annäherungsversuche an das Opfer, die dessen Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigen. Der große Vorteil dieser Strafnorm ist: Es muss jetzt nicht mehr abgewartet werden, bis etwas passiert ist, bis also etwa die Schwelle zur Körperverletzung überschritten ist. Das ist richtig so, denn tatsächlich ist für das Opfer ja schon weit vorher so viel geschehen, dass sein Leben mitunter auf den Kopf gestellt ist und es unter der Verfolgung psychisch schwer zu leiden hat. Der neue Straftatbestand stellt deshalb klar, dass bereits Nachstellungen strafwürdiges Unrecht sind.

Polizei und Justiz können jetzt früher eingreifen und dadurch die Opfer besser schützen. Schnellerer Schutz ist ein besserer Schutz für die Opfer, der mehr Sicherheit schafft.

Neben der Einführung eines eigenen Straftatbestandes haben wir zur Stalking-Bekämpfung auch das Strafverfahrensrecht geändert: Gegen gefährliche Stalking-Täter kann jetzt bei Wiederholungsgefahr Untersuchungshaft angeordnet werden. Gefährliche Täter können in Haft genommen werden, um so schwere Straftaten gegen Leib und Leben zu verhindern.

Die Praxis hat uns gezeigt, dass der Stalking-Paragraf erforderlich war und Wirkung zeigt. Im ersten Jahr nach seinem Inkrafttreten sind bundesweit über 10.000 Verfahren eingeleitet worden. Allein in Berlin kam es im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zu gut 2.000 Anzeigen wegen Stalking. Sie alle haben zu entsprechenden Ermittlungsverfahren und einer beträchtlichen Zahl von Gerichtsverfahren geführt. Die hohe Zahl der Anzeigen zeigt mir, dass unser Signal bei den Betroffenen angekommen ist: Stalking ist keine Privatsache. Es geht hier um strafwürdiges Unrecht.

Die vielen Anzeigen sagen nicht nur etwas über das Ausmaß und die Brisanz des Problems. Sie zeigen auch, dass das Gesetz wirkt. Es wird von den Opfern als Hilfestellung angenommen. Sie erkennen in Polizei und Justiz Institutionen, an die sie sich wenden können und die ihnen helfen. Wenn sich heute Opfer verstärkt entschließen, zur Polizei zu gehen und sie dort – und bei der Justiz – mit ihrem Anliegen auch ernst genommen werden, dann ist das ein erheblicher Fortschritt. Das war ja früher nicht immer und in jedem Fall so. Für die Effektivität des Opferschutzes hängt aber sehr viel von der Arbeit von Polizei und Justiz ab. Sie werden mit den Opfern und deren Not konfrontiert. Sie müssen die Stalking-Fälle erkennen und Gefahren rechtzeitig und entschlossen abwenden. Dazu ist eine gute Aus- und Fortbildung der Polizisten, Richter und Staatsanwälte nötig. Und dafür kann es auch sinnvoll sein, Sonderzuständigkeiten bei den Staatsanwaltschaften für diesen Deliktsbereich einzurichten. Hier in Berlin scheint das sehr gut zu funktionieren und dass heute der Polizeipräsident (Dieter Glietsch) mit dabei ist, ist ja der beste Beweis für die Sensibilität der Berliner Polizei für dieses Thema.

Meine Damen und Herren,

der neue Straftatbestand hat den Vorzug, dass dem Täter schon durch das Ermittlungsverfahren vor Augen geführt wird, was er eigentlich anrichtet. Damit wächst der Druck auf ihn, sein Verhalten zu ändern und sein Opfer endlich in Ruhe zulassen.

Eine Folge dieses Drucks ist – und damit komme ich zurück auf unseren Jubilar – dass der Täter selbst einen Ausweg aus seiner Situation sucht. Er erkennt, dass er Unrecht tut und Hilfe braucht. Ein deutliches Zeichen für diesen Effekt, ist der große Zulauf, den „Stop-Stalking“ von Anfang an erfahren hat. Die große Zahl von Selbstmeldern, die sich hilfesuchend an Stop-Stalking wenden, ist bemerkenswert und zeigt, wie wichtig diese Einrichtung ist. 

Hier wird deutlich, dass Strafverfolgung zwar ein wichtiger Baustein der Bekämpfung von Stalking ist. Strafrechtliche Maßnahmen allein können das Problem aber nicht lösen. Sie müssen ergänzt und begleitet werden durch Beratung und Hilfe für Opfer und Täter.

Die Einrichtung der Stop-Stalking-Beratungsstelle war deshalb sehr wichtig. Dieses Projekt ist in Deutschland einmalig. Seine Arbeit ist innovativ und vorbildlich. Sie schafft viel Aufmerksamkeit für das Thema Stalking und hilft den Betroffenen, ihre Probleme zu erkennen und an einer Lösung zu arbeiten. Und dies hilft zugleich den Opfern, die es vor weiteren Belästigungen schützt. Opfer haben jetzt auch eine Ansprechstelle. Ich hoffe daher sehr, dass dieses gute Beispiel in Berlin auch weiterhin bestehen kann, und dass es Schule macht und in anderen Bundesländern viele Nachahmer findet.

Ich wünsche mir, dass es auch weiterhin gelingt, durch eine kluge Beratung viele Betroffene vom Stalking abzubringen. Das dient vor allem den Opfern der Belästigungen und es hilft, jenes Ziel zu erreichen, das im Untertitel der Stop-Stalking-Beratung deutlich formuliert wird: „Wieder selbstbestimmt leben.“

Ich gratuliere vielmals zum Jubiläum und wünsche Ihnen, Herr Ortiz-Müller, für die weitere Arbeit recht viel Erfolg.

Grußwort vom Polizeipräsident Dieter Glietsch

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich mit Ihnen, dass das Projekt „Stop Stalking“ heute auf ein Jahr erfolgreicher Arbeit zurückblicken kann.

Ich möchte Ihnen, Herr Ortiz-Müller, und Ihrem Team für die Einladung danken, die ich als Zeichen der guten Zusammenarbeit zwischen dem Projekt und der Berliner Polizei werte.

Inzwischen verfügen wir über zwei Jahre Erfahrung mit der Verfolgung von Nachstellungshandlungen nach § 238 des Strafgesetzbuches. Die Entwicklung der Anzeigenzahlen in Berlin zeigt deutlich, wie wichtig die Einführung dieses Straftatbestandes war. Für das Jahr 2007 konnten die Fallzahlen nur im 2. Halbjahr erfasst werden, deshalb wird ein seriöser Jahresvergleich erst mit Vorliegen der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2009 möglich sein, aber die Steigerung von 825 Fällen für 2007 zu 2150 Fällen für 2008 belegt eine eindeutige Tendenz.

Die Aufklärungsquote betrug 2008 83,3 %. In rund 37 % der Fälle wurde zusätzlich das Fallmerkmal „häusliche Gewalt“ erfasst. Nachstellungshandlungen im Rahmen von Beziehungstaten machen also einen Großteil der Fälle aus, aber auch Fremdtäter spielen eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Wir können auch feststellen, dass die Opfer von Stalking neben dem „psychischen Terror“ zunehmend auch körperlichen Übergriffen ausgesetzt sind. Wie in anderen Kriminalitätsbereichen darf unser Ziel deshalb nicht allein die Strafverfolgung sein, nicht weniger wichtig ist der Schutz der Opfer vor weiterem Schaden.

Ein professionelles Hilfsangebot für Täter und Täterinnen, wie es hier angeboten wird, führt im Erfolgsfall für alle Beteiligten zu einem Gewinn an Lebensqualität. Wir können gemeinsam froh darüber sein, dass heute – dank der Einführung des § 238 in das Strafgesetzbuch - bei Stalking besser geholfen werden kann als früher.

Die von Beginn an gute Zusammenarbeit mit meiner Behörde hat sich so positiv weiterentwickelt, wie wir es uns gewünscht haben.

Die vor Jahresfrist vereinbarten Informationsveranstaltungen „Gefährderansprachen“ haben inzwischen stattgefunden und auch in die laufenden Seminarplanungen unserer Landespolizeischule zum Thema Stalking ist Ihr Projekt eingebunden. Insbesondere zu dem für die polizeiliche Praxis wichtigen Aspekt „Gefährderansprache“ wurde und wird von Ihnen ein wertvoller Beitrag geleistet. Eine erfolgreiche Durchführung dieser Gefahren abwehrenden Maßnahme setzt nicht nur das Wissen um die vielfältigen Erscheinungsformen von Stalking voraus, sondern auch Kenntnisse über die Täter, über Handlungsmotivationen und -strategien. Die Auswertung Ihrer Erfahrungen hilft meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dabei, für jeden der sehr unterschiedlichen Einzelfälle die richtige Gesprächskonzeption zu entwickeln. Eine Grundvoraussetzung für den Erfolg Ihres Projekts ist sicher Ihr Arbeitsprinzip, die Tat, aber nicht den Täter zu verurteilen. Dies ist auch generell eine gute Maxime für die polizeiliche Arbeit mit Menschen, die straffällig geworden sind. Die Verurteilung können wir getrost den Gerichten überlassen.

Wir werden uns also ein Bespiel daran nehmen. Ich wünsche Ihrem Team weiterhin viel Erfolg und auch in Zukunft eine gute Kooperation und regen Erfahrungsaustausch mit der Berliner Polizei.

 

Mit freundlichen Grüßen

Glietsch

Polizeipräsident in Berlin